Übergabeprotokoll Wohnung: Darauf kommt es an
Das Protokoll ist Jahre später die einzige belastbare Grundlage dafür, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wurde. Was hineingehört, Punkt für Punkt.
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Das Übergabeprotokoll ist das am meisten unterschätzte Dokument der ganzen Vermietung. Am Tag der Übergabe wirkt es wie eine Formalie. Drei Jahre später ist es die einzige Grundlage dafür, ob ein Schaden schon vorher da war, wie viele Schlüssel ausgegeben wurden und welcher Zählerstand galt.
Es wird zweimal erstellt: bei Einzug und bei Auszug. Erst der Vergleich der beiden macht die Kautionsabrechnung nachvollziehbar.
Was gehört in ein Übergabeprotokoll?
Formales
- Adresse samt Türnummer, Datum und Uhrzeit der Übergabe
- Namen aller Anwesenden, Unterschrift von Vermieter und Mieter
- Angabe, ob es sich um die Übergabe bei Einzug oder die Rückgabe handelt
Zählerstände
Jeden Zähler mit Nummer und Stand aufnehmen und zusätzlich fotografieren, sodass Nummer und Anzeige auf einem Bild lesbar sind.
- Strom: Zählernummer und Stand
- Gas, falls vorhanden
- Wasser, kalt und warm getrennt, falls einzeln gezählt
- Wärmemengenzähler bei Fernwärme oder Zentralheizung
Schlüssel
Die Zahl der übergebenen Schlüssel wird einzeln nach Art festgehalten. Fehlt diese Angabe, lässt sich beim Auszug nicht klären, ob welche fehlen.
| Schlüsselart | Anzahl |
|---|---|
| Wohnungstür | Anzahlz. B. 3 |
| Haustür | Anzahlz. B. 2 |
| Kellerabteil | Anzahlz. B. 1 |
| Briefkasten | Anzahlz. B. 2 |
| Sonstige (Garage, Fahrradraum) | Anzahl |
Zustand der Räume
Raum für Raum durchgehen und den Zustand von Boden, Wänden, Decke, Fenstern und Türen festhalten. Beschreiben Sie, was Sie sehen, ohne zu bewerten: eine Notiz wie Kratzer im Parkett vor dem Fenster, etwa 10 cm ist brauchbar, ein Vermerk wie Zustand gut ist es nicht.
Ausstattung
Alles, was mitvermietet ist, gehört aufgelistet: Küche samt Geräten, Einbaumöbel, Rollos, Sanitärausstattung, Heizkörper. Bei Geräten nach Möglichkeit Marke und Typ notieren.
Braucht das Protokoll Fotos?
Text allein reicht nicht. Fotografieren Sie jeden Raum aus zwei Richtungen, dazu alle festgehaltenen Mängel im Detail und jeden Zähler. Die Bilder gehören zum Protokoll, mit Datum, und beide Seiten sollten dieselben haben.
Was ist bei der Rückgabe zu beachten?
Nehmen Sie das Protokoll vom Einzug mit und gehen Sie es Punkt für Punkt durch. Neu aufgetretene Mängel werden festgehalten, ebenso die neuen Zählerstände und die zurückgegebenen Schlüssel.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen gewöhnlicher Abnützung und Schaden. Abgewohnte Bodenbeläge und Gebrauchsspuren nach mehreren Jahren sind normal und nicht abrechenbar. Ein Brandloch, ein Sprung in der Waschbecken-Keramik oder eine fehlende Tür sind es.
Häufige Fragen
- Ist ein Übergabeprotokoll in Österreich Pflicht?
- Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht. Ohne Protokoll trägt aber derjenige die Beweislast, der später etwas behauptet, und das ist bei der Kautionsabrechnung in aller Regel der Vermieter. In der Praxis ist es deshalb unverzichtbar.
- Was gehört in ein Übergabeprotokoll?
- Datum, beide Parteien, die Adresse, alle Zählerstände mit Zählernummern, die Anzahl der übergebenen Schlüssel je Schließung, der Zustand jedes Raums einzeln, vorhandene Mängel und die Unterschriften beider Seiten. Dazu datierte Fotos.
- Wer unterschreibt das Übergabeprotokoll?
- Vermieter und Mieter, beide bekommen ein Exemplar. Unterschreibt der Mieter nicht, sollte das im Protokoll vermerkt und die Übergabe mit Zeugen und Fotos dokumentiert werden.
- Was gilt als gewöhnliche Abnützung?
- Gebrauchsspuren, die sich beim vertragsgemäßen Wohnen über die Jahre ergeben, etwa abgewohnte Bodenbeläge oder Dübellöcher in üblichem Ausmaß. Sie sind nicht ersatzpflichtig. Ein Brandloch, ein Sprung in der Keramik oder eine fehlende Tür sind Schäden.