Befristeter Mietvertrag in Österreich: Fristen und Fallen
Mindestdauer, Schriftform und der Abschlag beim Mietzins: Was bei einer Befristung im Vollanwendungsbereich des MRG zu beachten ist.
- Lesezeit
- 3 Minuten
- Stand
Auf dieser Seite
Die Befristung ist in Österreich der Normalfall geworden. Für Vermieter ist sie attraktiv, weil sie Planungssicherheit gibt. Sie ist aber an Bedingungen geknüpft, und wer eine davon übersieht, hat am Ende einen unbefristeten Vertrag, ohne es zu wollen.
Welche Regeln gelten für befristete Mietverträge?
Das Mietrechtsgesetz gilt nicht für jede Wohnung in gleichem Umfang. Man unterscheidet grob zwischen Vollanwendung, Teilanwendung und Wohnungen, die ganz außerhalb liegen. Davon hängt ab, ob es Obergrenzen für den Mietzins gibt und welche Befristungsregeln greifen.
Die Einordnung ist keine Formalie und lässt sich nicht am Gefühl festmachen. Baujahr, Baubewilligung, Art des Gebäudes und die Frage, ob Wohnungseigentum begründet wurde, spielen hinein. Klären Sie das, bevor Sie einen Vertrag aufsetzen. Die folgenden Punkte beziehen sich auf den Vollanwendungsbereich, dort sind die Regeln am strengsten.
Wie lange muss eine Befristung mindestens dauern?
Wird eine Wohnung im Vollanwendungsbereich befristet vermietet, muss die Befristung mindestens drei Jahre betragen. Eine kürzere Befristung ist nicht wirksam. Die Folge ist nicht, dass der Vertrag ungültig wäre, sondern dass er als unbefristet gilt.
Das ist die häufigste und teuerste Falle: Wer auf ein Jahr befristen will, bekommt einen unbefristeten Vertrag.
Wann ist eine Befristung rechtswirksam?
Die Befristung muss schriftlich vereinbart sein, und der Endzeitpunkt muss von Anfang an eindeutig bestimmt sein. Ein Datum erfüllt das. Eine Formulierung, die das Ende von einem künftigen Ereignis abhängig macht, in der Regel nicht.
Mündliche Nebenabreden helfen hier nicht. Was nicht im Vertrag steht, gilt für die Befristung nicht.
Wie hoch ist der Befristungsabschlag?
Wo eine Mietzinsobergrenze gilt, ist bei einer Befristung ein Abschlag vom zulässigen Hauptmietzins vorzunehmen. Er beträgt 25 Prozent. Die Befristung hat also einen Preis, und der ist erheblich.
Kann der Mieter vorzeitig kündigen?
Eine Befristung bindet nicht beide Seiten gleich. Der Mieter kann einen befristeten Vertrag nach Ablauf des ersten Jahres vorzeitig kündigen, mit dreimonatiger Kündigungsfrist jeweils zum Monatsletzten. Der Vermieter kann das nicht.
Praktisch heißt das: Die Befristung sichert Ihnen das Ende, aber nicht die Dauer. Wer mit drei Jahren fest kalkuliert, kalkuliert zu optimistisch.
Was passiert am Ende der Befristung?
Läuft die Befristung ab und zieht der Mieter nicht aus, während Sie nichts unternehmen, kann daraus eine Verlängerung entstehen. Wird ausdrücklich verlängert, gilt für die Verlängerung wieder die Mindestdauer von drei Jahren.
Wenn Sie die Wohnung nach Ablauf tatsächlich zurückhaben wollen, kümmern Sie sich rechtzeitig darum und dokumentieren Sie es schriftlich.
Was das für die Maklerprovision bedeutet
Die Vertragsdauer wirkt sich direkt auf den zulässigen Höchstsatz der Maklerprovision aus: Bei Befristung bis einschließlich drei Jahre ist eine Bruttomonatsmiete zulässig, bei unbefristeten Verträgen oder Befristung über drei Jahre sind es zwei.
Häufige Fragen
- Wie lange muss ein befristeter Mietvertrag in Österreich mindestens laufen?
- Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes mindestens drei Jahre. Seit 1.1.2026 gilt für unternehmerische Vermietung nach dem 5. MILG eine Mindestdauer von fünf Jahren; private Kleinvermieter bleiben bei drei.
- Wie hoch ist der Befristungsabschlag?
- 25 Prozent auf den Richtwertmietzins, solange die Befristung läuft. Wird der Vertrag später in einen unbefristeten umgewandelt, fällt der Abschlag weg.
- Kann ein Mieter einen befristeten Vertrag vorzeitig kündigen?
- Ja. Nach Ablauf des ersten Jahres kann der Mieter jederzeit zum Monatsletzten unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich kündigen. Diese Möglichkeit lässt sich vertraglich nicht ausschließen.
- Was passiert, wenn nach dem Ende der Befristung niemand etwas sagt?
- Wird die Wohnung weiter benutzt und die Miete weiter angenommen, verlängert sich der Vertrag zunächst um drei Jahre; danach gilt er als unbefristet.