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Mieter auswählen: Unterlagen, Bonität und rote Flaggen

Welche Unterlagen sinnvoll sind, wie ein fairer Vergleich aussieht und welche Signale man ernst nehmen sollte. Plus: was nach der Auswahl mit den Daten passiert.

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Die Auswahl ist die einzige Entscheidung, die Ihnen niemand abnimmt, auch kein Makler. Sie hat zwei Seiten: Sie wollen wissen, ob die Miete dauerhaft leistbar ist, und Sie dürfen dabei nicht mehr erheben, als dafür nötig ist.

Welche Unterlagen darf man von Mietern verlangen?

UnterlageWofürÜblich?
Einkommensnachweis, letzte 3 MonateWofürLeistbarkeit der MieteÜblich?ja, Standard
LichtbildausweisWofürIdentitätÜblich?ja, Einsicht genügt oft
Bestätigung des DienstverhältnissesWofürDauerhaftigkeit des EinkommensÜblich?häufig
Bonitätsauskunft (KSV, CRIF)Wofüroffene VerbindlichkeitenÜblich?je nach Situation
MietschuldenfreiheitsbestätigungWofürbisheriges MietverhältnisÜblich?gelegentlich
MeldezettelWofüraktuelle MeldeadresseÜblich?gelegentlich

Eine brauchbare Faustregel für die Leistbarkeit: Die Bruttomiete samt Betriebskosten sollte etwa ein Drittel des monatlichen Nettoeinkommens des Haushalts nicht wesentlich überschreiten. Das ist keine Vorschrift, sondern eine Erfahrungsgröße, die auch Banken bei Wohnkosten heranziehen.

Was darf man nicht verlangen?

Es gibt Angaben, die für die Frage der Leistbarkeit ohne Bedeutung sind und die Sie deshalb weder brauchen noch erheben sollten:

  • Angaben zu Gesundheit, Religion oder Weltanschauung
  • Kinderwunsch oder Familienplanung
  • Parteizugehörigkeit oder Gewerkschaftsmitgliedschaft
  • Herkunft und Staatsangehörigkeit als Auswahlkriterium
  • Vorstrafen, sofern kein sachlicher Bezug zum Mietverhältnis besteht

Abgesehen davon, dass ein Teil dieser Fragen unzulässig ist: Keine davon sagt etwas darüber aus, ob die Miete pünktlich ankommt.

Welche Warnsignale sollte man ernst nehmen?

  • Unterlagen kommen trotz Zusage über Tage nicht. Wer sich hier nicht meldet, meldet sich später auch nicht.
  • Drängen auf sofortige Zusage ohne Unterlagen, verbunden mit dem Angebot, mehrere Monatsmieten im Voraus bar zu zahlen.
  • Angaben, die einander widersprechen: Dienstgeber im Nachweis passt nicht zur Erzählung bei der Besichtigung.
  • Die Wohnung soll für jemand anderen gemietet werden, ohne dass klar wird, wer tatsächlich einzieht.

Kein einzelnes dieser Signale ist für sich ein Ausschlussgrund. Mehrere zusammen sind es meistens.

Was passiert nach der Entscheidung mit den Unterlagen?

Sie haben Gehaltsnachweise und Ausweisdaten von Menschen erhalten, die nicht einziehen. Für die Aufbewahrung dieser Unterlagen gibt es nach der Absage keinen Grund mehr, und sie ist datenschutzrechtlich auch nicht gedeckt.

Löschen Sie die Bewerbungen der abgelehnten Interessenten, sobald der Mietvertrag steht. Das betrifft auch Anhänge im Mailpostfach und Dateien am Rechner, nicht nur den Papierstapel.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen darf ein Vermieter verlangen?
Was für die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit nötig ist: Einkommensnachweis der letzten Monate, ein Lichtbildausweis und bei Bedarf eine Bonitätsauskunft. Mehr braucht es nicht, und mehr ist datenschutzrechtlich heikel.
Was darf ein Vermieter nicht fragen?
Kinderwunsch, Schwangerschaft, Religion, Herkunft, Gesundheitszustand, Parteizugehörigkeit und Vorstrafen gehören nicht in eine Wohnungsbewerbung. Fragen dieser Art sind unzulässig und können eine Diskriminierung darstellen.
Wann müssen die Unterlagen abgelehnter Bewerber gelöscht werden?
Sobald die Entscheidung gefallen ist. Für die Unterlagen der abgelehnten Bewerber gibt es danach keinen Zweck mehr, und ohne Zweck keine Rechtsgrundlage zur Aufbewahrung.
Wie prüft man die Bonität eines Mieters?
Üblich sind die letzten drei Gehaltszettel oder der Einkommensteuerbescheid, dazu auf Wunsch eine Selbstauskunft des KSV. Als Faustregel gilt, dass die Bruttomiete rund ein Drittel des Nettoeinkommens nicht übersteigen sollte.