Mietanbot: Ablauf, Inhalt und was Sie wissen sollten
Das Mietanbot ist die verbindliche Zusage des Interessenten, noch vor dem Mietvertrag. Was darin steht und worauf beide Seiten achten sollten.
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Zwischen der mündlichen Zusage bei der Besichtigung und dem unterschriebenen Mietvertrag liegt in Österreich häufig ein Zwischenschritt: das Mietanbot. Es ist ein verbindliches Angebot des Interessenten, die Wohnung zu den genannten Konditionen zu mieten.
Der Zweck ist Verlässlichkeit auf beiden Seiten. Sie als Vermieter wissen, dass der Interessent es ernst meint, bevor Sie den anderen Bewerbern absagen. Der Interessent weiß, zu welchen Konditionen er einzieht.
Was muss in ein Mietanbot hinein?
Ein Anbot muss so genau sein, dass daraus ohne weitere Verhandlung ein Vertrag werden kann. Die Angaben, die üblicherweise darin stehen:
- Wer bietet an und wem: vollständige Namen und Adressen beider Seiten.
- Welches Objekt: Adresse, Türnummer, Größe, Zahl der Räume.
- Ab wann: das gewünschte Übergabedatum.
- Zu welchem Preis: Hauptmietzins, Betriebskosten, Umsatzsteuer, alles einzeln ausgewiesen.
- Für wie lange: unbefristet oder befristet, bei Befristung mit eindeutigem Enddatum.
- Kaution: Höhe und wann sie fällig ist.
- Wie lange das Anbot gilt: die Bindungsfrist.
Wie lange bindet ein Mietanbot?
Solange die Frist läuft, ist der Interessent an sein Angebot gebunden und kann es nicht einfach zurückziehen. Nehmen Sie es innerhalb der Frist an, kommt der Vertrag zustande.
Umgekehrt gilt: Nach Ablauf der Frist ist das Anbot erloschen. Wer zu lange überlegt, hat die Zusage verloren und muss neu verhandeln. Üblich sind wenige Tage bis etwa zwei Wochen. Eine sehr lange Bindung ist für den Interessenten eine erhebliche Belastung, weil er sich in dieser Zeit nicht anderweitig binden kann.
Ist das Mietanbot schon der Mietvertrag?
Das Anbot begründet die Einigung, der Mietvertrag regelt die Einzelheiten des Mietverhältnisses. Beides fällt zeitlich auseinander, und was im Anbot steht, sollte im Vertrag wiederkehren. Weichen die Konditionen ab, ist das kein Formfehler, sondern ein neuer Verhandlungsstand.
Wichtig für die Befristung: Sie wirkt nur, wenn sie schriftlich vereinbart ist und das Ende eindeutig bestimmt. Eine Absichtserklärung im Anbot ersetzt das nicht.
Wie läuft das Anbot in der Praxis ab?
- Sie treffen Ihre Auswahl nach der Besichtigung und den Unterlagen.
- Der ausgewählte Interessent bekommt das Anbot mit allen Konditionen.
- Er unterschreibt und schickt es zurück, damit läuft die Bindungsfrist.
- Sie nehmen an. Erst jetzt sagen Sie den übrigen Bewerbern ab.
- Mietvertrag wird aufgesetzt, Kaution überwiesen, Übergabetermin vereinbart.
Der vierte Schritt ist der, bei dem am häufigsten die Reihenfolge durcheinandergerät. Sagen Sie erst ab, wenn die Zusage verbindlich ist, sonst stehen Sie ohne Mieter und ohne Bewerberliste da.
Häufige Fragen
- Was ist ein Mietanbot?
- Ein Mietanbot ist die verbindliche Erklärung eines Interessenten, die Wohnung zu den genannten Bedingungen mieten zu wollen. Nimmt der Vermieter innerhalb der Bindungsfrist an, kommt der Mietvertrag zustande, auch wenn die Vertragsurkunde erst später unterschrieben wird.
- Wie lange ist man an ein Mietanbot gebunden?
- So lange, wie es die im Anbot genannte Bindungsfrist vorsieht. Üblich sind wenige Tage bis zwei Wochen. Fehlt die Frist, gilt die gesetzliche Regel des ABGB, und die ist für beide Seiten unangenehm unbestimmt. Eine Frist gehört deshalb immer hinein.
- Kann ein Mietanbot widerrufen werden?
- Innerhalb der Bindungsfrist grundsätzlich nicht. Wurde das Anbot außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz abgegeben und ist der Vermieter Unternehmer, können dem Interessenten Rücktrittsrechte nach dem Konsumentenschutzgesetz zustehen.
- Wer schreibt das Anbot, Vermieter oder Mieter?
- In der Praxis stellt es der Vermieter aus und der Interessent unterschreibt. Dadurch stehen Miete, Betriebskosten, Kaution, Befristung und Übergabetermin so darin, wie sie später im Vertrag stehen sollen.